Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und erarbeiten mit Ihnen pragmatische und interessengerechte Ergebnisse.
Frau Rechtsanwältin Braun hat bereits den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Arbeitsrecht besucht.
Je früher Sie mit Ihren Fragen zu uns kommen, desto strategischer können wir gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg, den es immer gibt, erarbeiten und desto mehr Handlungsalternativen können wir aufzeigen. Gerne beraten wir Sie auch zu aktuellen Themen wie Covid-19 und den damit einhergehenden Rechtsfolgen.
Beachten Sie bitte als Arbeitnehmer/in, dass gegen eine Arbeitgeber-Kündigung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen geklagt werden muss.
Besonderheit bei den Kosten
Sie, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, müssen Ihre Rechtsverfolgungskosten, d.h. die Anwaltskosten vor und im gerichtlichen Verfahren erster Instanz, selbst tragen; die unterliegende Partei schuldet keine Kostenerstattung. Insofern kann Sie eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe entlasten.