Insolvenzrecht

Frau Rechtsanwältin Braun hat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Insolvenzrecht. Sie hat hierzu den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Insolvenzrecht absolviert und verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Zudem hat sie umfassende Erfahrung als Zwangsverwalterin.

In insolvenzrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie sehr frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Je früher Sie mit uns gemeinsam alle Details erörtern, desto gezielter und kontrollierter können Sie agieren – was im Haftungskontext von großer Bedeutung ist. Strategische, vorausschauende Beratung ist unsere Spezialität.

Die Insolvenzordnung (InsO) definiert in den §§ 17, 18 und 19, wann Sie bzw. Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet – also insolvent – sind. Als Geschäftsführer einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder als Vorstand einer AG sollten Sie auf Ihre Haftung gemäß § 15a InsO vorbereitet sein. Dieser Paragraph regelt den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von uns beraten. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der während der Covid-19-Pandemie ausgesetzten Antragspflicht.

Gerne verhandeln wir Ihre persönliche Haftung mit dem Insolvenzverwalter und verteidigen Sie im Strafverfahren.

Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren wickeln wir für Sie schnell und kostengünstig ab. Wir erarbeiten und verhandeln den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit Ihren Gläubigern und stellen den Insolvenzantrag inklusive gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan. Eine Entschuldung ist bereits nach 6, 5 oder sogar nach 3 Jahren möglich – wir erläutern Ihnen alle Alternativen.

Sollten Sie über keine finanziellen Mittel verfügen, können Sie die gerichtliche Entschuldung (Restschuldbefreiung) auch mithilfe einer Kostenstundung durch den Staat einleiten. Im vorgerichtlichen Verfahren vergüten Sie lediglich unsere Leistungen.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei Anfechtungen, etwa wenn ein Insolvenzverwalter Geld, das Sie durch Ratenzahlungen erhalten haben, zurückfordert.

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